Grund­steuer­reform Hamburg

Alle Immobilien- und Grundbesitzer in Hamburg sind durch die Grund­steuer­reform bis zum 31. Oktober 2022 verpflichtet, eine Neubewertung durchzuführen und eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben.

Was müssen Sie als Immobilien­besitzer für die Grund­steuer­reform Hamburg beachten?

  • Der Wert Ihrer Immobilie muss im Rahmen der Grundsteuerreform neu ermittelt werden.
  • Wir empfehlen Ihnen unbedingt die rechtzeitige Vorbereitung und ggf. Beschaffung der notwendigen Dokumente.
  • Die Abgabe der Grundsteuer­erklärung ist ab dem 1.7.2022 und nur bis zum 31.10.2022 möglich.

So kann die THOMS Steuer­beratung aus Hamburg Sie bei der Grund­steuer­reform unterstützen:

  • Als zertifizierte Fachkraft für die Bewertung von Grundvermögen (IFU / ISM) helfe ich Ihnen bei der korrekten Wert­ermittlung für Ihren Besitz.
  • Dank unserer digitalen Schnittstellen z.B. zu Behörden profitieren Sie vom bequemen Abruf benötigter Daten.
  • Wir erstellen Ihre Grundsteuer­erklärung bequem digital und übermitteln sie selbstverständlich auch digital ans Finanzamt.

Zertifizierte Fachkraft für die Bewertung von Grundvermögen (IFU / ISM)

 

KATHARINA THOMS
Steuerberaterin Immobilien

In Hamburg müssen Immobilien­besitzer eine Grundsteuer­­erklärung abgeben

Im Zuge der Grundsteuer­reform sind ab Frühjahr 2022 alle Immobilien- und Grundbesitzer in Hamburg aufgefordert, eine neue Grundsteuererklärung abzugeben.

  • Voraussichtlich im März 2022 werden die Hamburger Bürger durch eine öffentliche Bekanntmachung und Informations­kampagne zur Abgabe der Grundsteuer­erklärung aufgefordert.
  • Die Abgabe der Grundsteuer­erklärung wird zwischen dem 1.7. und 31.10.2022, bevorzugt auf elektronischem Weg, möglich sein.

Wichtig zu wissen:

Voraussichtlich werden Sie im Rahmen der Grund­steuer­reform Hamburg KEIN persönliches Schreiben mit einer Aufforderung des Finanzamts erhalten, denn die Abgabepflicht erfolgt in Hamburg durch „öffentliche Bekanntmachung bzw. durch das zuständige Finanzamt mittels Allgemeinverfügung“ (§ 6 Abs. 5 Hamburgisches Grundsteuergesetz).

Doch als Immobilien- und Grundbesitzer sind Sie verpflichtet, eine Neubewertung Ihres Besitzes durchzuführen! Der neue Wert ist im Rahmen einer Feststellungs­erklärung an das Finanzamt einzureichen.

Grundsteuer­reform: Wie wird die Grundsteuer in Hamburg zukünftig berechnet?

  1. Zuerst wird der Grundsteuerwert auf Basis der Grundstücks- bzw. Gebäudefläche ermittelt.
  2. Dann erfolgt die Ermittlung der Grundsteuermesszahl.
  3. Und schließlich wird die Grundsteuer mit Hilfe des neuen Hebesatzes (der erst 2024 festgelegt wird) berechnet.

Wohnlagemodell:
In die Wertermittlung fließen in Hamburg u.a. Faktoren wie die Wohnlage (statt wie in anderen Bundesländern primär der Bodenrichtwert), die Grundstücksfläche und genutzte Fläche, die Immobilienart und das Alter sowie die Nettokaltmiete ein.

Selbstverständlich unterstützt die THOMS Steuerberatung Sie gerne dabei, die im Rahmen der Grund­steuer­reform erforderlichen Werte festzustellen und an das Finanzamt zu übermitteln! (Steuerberaterin Katharina Thoms ist zertifizierte Fachkraft für die Bewertung von Grundvermögen (IFU / ISM).)

Sie besitzen auch Immobilien in anderen Bundesländern, z.B. in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen?

Dann kommt für diesen Besitz das Bundesmodell für die Erstellung der Grundsteuererklärung zum Einsatz.

Frau Thoms als zertifizierte Fachkraft für die Bewertung von Grundvermögen (IFU / ISM) unterstützt Sie auch hier gerne!

Nutzen Sie gern meine Expertise für die Neu­bewertung Ihres Besitzes und die Erstellung der Grundsteuer­erklärung!

 

KATHARINA THOMS
Steuerberaterin Immobilien

Wo bekommt man die benötigten Informationen für die Grund­steuer­reform Hamburg und wie übermittelt man sie an das Finanzamt?

Als Immobilien- und Grundbesitzer müssen Sie u.U. viele Dokumente und Angaben durchforsten, um die notwendigen Informationen für die Wertermittlung zu beschaffen.

Als Steuerberaterin kann ich Sie beraten und dank digitaler Tools und Schnittstellen verschiedene erforderliche Angaben für Sie beschaffen bzw. individuelle Dokumente digital für Sie anfordern.

Wir erstellen Ihre Grundsteuererklärung digital und übermitteln sie genauso reibungslos und digital an die Finanzbehörde!

Wie hoch wird die zukünftige Grundsteuer in Hamburg ausfallen?

Weil die Grundsteuer aktuell noch auf völlig veralteten Einheits­werten für Immobilien basiert, hat das Bundes­verfassungs­gericht 2018 die bisherige Regelung der Grundsteuer für verfassungs­widrig erklärt und eine Reform der Grundsteuer angeordnet.
Das Land Hamburg hat sich entschieden, ein eigenes, Hamburgisches Grundsteuer­gesetz einzuführen: Das Wohnlage­modell berücksichtigt die Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche.

Bei der angeordneten Grundsteuer­reform geht es nicht darum, die Steuer­einnahmen grundsätzlich zu erhöhen. Vielmehr soll das Steuer­aufkommen von rund 500 Millionen Euro pro Jahr beibehalten werden (Aufkommens­neutralität).

Das bedeutet für Sie als Immobilien- und Grundbesitzer:

  • Wenn Sie bisher überdurchschnittlich viel Grundsteuer gezahlt haben (z.B. in ländlichen Gebieten), können Sie künftig mit einer Entlastung rechnen.
  • Wenn Sie bisher unterdurchschnittlich viel Grundsteuer gezahlt haben, müssen Sie leider mit einer Erhöhung der Grundsteuer rechnen (dies ist insbesondere in Großstädten zu erwarten).

Als Immobilien- und Grundbesitzer sind Sie verpflichtet, bis zum 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben.

Die neuen Hebesätze werden allerdings erst 2024 von den Gemeinden festgelegt.

Die neue Grundsteuer wird dann ab dem Jahr 2025 erhoben.

In den Medien

„STEUERBERATER IN HAMBURG-WANDSBEK GESUCHT? EXPERTIN VERRÄT, WORAUF ES DABEI WIRKLICH ANKOMMT."

FOCUS ONLINE

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